Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie über unsere Dienstleistungen und unsere Firma benötigen. Wir freuen uns, Ihnen eine transparente Übersicht über unsere rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen zu bieten. Diese Informationen sind entscheidend, um Vertrauen aufzubauen und eine klare Basis für unsere Zusammenarbeit zu schaffen.
Transparente Regeln und rechtliche Sicherheit sind die Basis jeder erfolgreichen Partnerschaft. FFE Sales steht für faire Verträge, saubere Prozesse und gegenseitigen Respekt. Unsere FAQs geben Vertriebspartnern einen klaren Überblick über rechtliche Grundlagen, Pflichten und Rechte im freien Handels- und Vermittlungsgeschäft.
Unsere Vertriebspartner agieren grundsätzlich selbstständig auf Provisionsbasis und sind somit rechtlich eigenständige Unternehmer (§84 HGB). Sie repräsentieren die FFE Sales GmbH im Rahmen einer Handelsvertretung und handeln im Namen der Auftraggeberstrukturen, jedoch nicht als Angestellte.
Die Zusammenarbeit zwischen der FFE Sales GmbH und ihren Vertriebspartnern basiert auf den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere § 84 ff. HGB. Vertriebspartner der FFE Sales GmbH sind selbstständige Unternehmer, die auf Provisionsbasis im Rahmen einer Handelsvertretung oder Vermittlungstätigkeit agieren. Sie handeln im Namen der Auftraggeberstrukturen, nicht jedoch als Angestellte der FFE Sales GmbH.
Festangestellte Außendienstmitarbeiter, die direkt für die FFE Sales GmbH tätig sind, können – abhängig von ihrer Funktion und Position – im Namen der FFE Sales GmbH auftreten und gegenüber Kunden als deren Vertreter handeln. Diese Mitarbeiter sind durch einen offiziellen Mitarbeiterausweis eindeutig identifizierbar.
Die vertragliche Grundlage für jede Zusammenarbeit bildet ein schriftlicher Handelsvertreter- oder Mitarbeitervertrag, in dem Vergütung, Pflichten, Datenschutz, Wettbewerbsregelungen und Haftungsfragen klar definiert sind. Alle Vereinbarungen unterliegen deutschem Handelsrecht.
FFE Sales legt großen Wert auf rechtskonformes und faires Verhalten im Vertrieb. Unsere Partner erhalten Schulungen, Richtlinien und klare Kommunikationsvorlagen, um Fehlinformationen zu vermeiden. Bei vorsätzlichem Fehlverhalten behalten wir uns rechtliche Schritte und Vertragsauflösungen vor, fördern aber grundsätzlich ein lösungsorientiertes Miteinander.
Da unsere Vertriebspartner als selbstständige Unternehmer im Sinne des §84 HGB tätig sind, unterliegen sie der eigenständigen steuerlichen Verantwortung. Das bedeutet insbesondere:
Gewerbeanmeldung: Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, ein eigenes Gewerbe anzumelden und dessen Daten aktuell zu halten.
Steuerpflicht: Einnahmen aus Provisionszahlungen sind steuerpflichtig und müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung sowie – sofern Umsatzgrenzen überschritten werden – auch in der Umsatzsteuererklärung angegeben werden.
Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht: Vertriebspartner müssen ihre Einnahmen, Ausgaben und Provisionsabrechnungen nachvollziehbar dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahren.
Umsatzsteuerregelung: Sofern der Vertriebspartner nicht unter die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) fällt, ist er verpflichtet, Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu stellen und diese ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen.
Eigenverantwortliche Steuerberatung: Die steuerliche Beratung, Anmeldung und Abführung von Steuern erfolgt auf eigene Verantwortung des Vertriebspartners.
Die FFE Sales GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine steuerliche Beratung für Vertriebspartner übernimmt und keine Haftung für deren steuerliche Verpflichtungen trägt.
FFE Sales fungiert ausschließlich als Vermittler von Verträgen gegen Einmalprovision. Unsere Tätigkeit endet mit der erfolgreichen Vermittlung und der einmaligen Vergütung durch den Auftraggeber. Da FFE Sales nicht an fortlaufenden Umsätzen oder nachhaltigen Wertschöpfungen aus dem vermittelten Vertragsverhältnis beteiligt ist, besteht kein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
Beim Ausscheiden eines Vertriebspartners gilt eine Stornoeinbehaltsregelung:
Zur Absicherung etwaiger Rückbelastungen oder Vertragsstornos wird ein Einbehalt von mindestens 30 % der zuletzt erarbeiteten Provision vorgenommen. Dieser Betrag wird nach Ablauf der branchenüblichen Stornofristen geprüft und – sofern keine Rückforderungen bestehen – entsprechend verrechnet oder freigegeben.
Die Haftung des Vertriebspartners oder Vermittlers endet grundsätzlich mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Übermittlung des Kundenvertrags an den jeweiligen Energie- oder Telekommunikationsanbieter.
Wird ein Vertrag durch den Kunden innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss) widerrufen, erfolgt die Stornierung automatisch über das CRM-System der FFE Sales GmbH.
Etwaige Rückbelastungen werden direkt mit der laufenden Provisionsabrechnung verrechnet.
Prozessablauf bei Widerruf:
Der Widerruf wird vom Lieferanten oder Netzbetreiber an das CRM gemeldet.
Das CRM gleicht den Vorgang mit der jeweiligen Provision ab.
Eine eventuelle Rückbelastung erfolgt automatisiert in der nächsten Abrechnung.
Haftungsdauer:
Die Haftung besteht nur innerhalb des Abrechnungszeitraums, bis der Vertrag endgültig als wirksam bestätigt gilt.
Üblicherweise liegt diese Frist bei 6 bis 12 Wochen nach Übermittlung, abhängig vom jeweiligen Lieferantenvertrag.
Individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten:
Neben der gesetzlichen Widerrufsfrist können lieferantenspezifische Storno- und Provisionsregelungen gelten.
Diese sind in den jeweiligen Kooperations- oder Partnerverträgen festgehalten und können abweichende Fristen oder Rückbelastungsbedingungen enthalten.
FFE Sales GmbH gibt die gesetzlichen Vorgaben lediglich wieder; maßgeblich ist stets die vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Lieferanten.
Empfohlene Dokumentation:
Verwendung der aktuellen Formulare und Widerrufsbelehrungen gemäß Partnervertrag.
Vollständige digitale Dokumentation der Kundenaufklärung (z. B. Einverständniserklärung, Unterschrift, Widerrufsbelehrung).
Archivierung aller relevanten Nachweise zur Rückverfolgung im CRM.
Hinweis:
Das CRM-System der FFE Sales GmbH gewährleistet, dass Widerrufe und Stornos zentral, transparent und automatisiert abgewickelt werden.
So werden Risiken durch manuelle Fehler minimiert und eine faire, nachvollziehbare Provisionsverrechnung sichergestellt.
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